AGB
1. Allgemein
Die Ware wird gegen entsprechende Anzahlung ausgeliefert. Der Auftraggeber erhält eine Auftragsbestätigung, mit der
Rücksendung der Auftragsbestätigung ist der Vertrag zustande gekommen. Versendet wird die Ware erst nach
Zahlungseingang auf unserem Konto. Erfolgt die Zahlung binnen 5 Werktagen nicht, sind wir berechtigt, von allen
Lieferverträgen zurückzutreten.
2. Lieferung
Bestellte Ware wird durch eine Spedition ausgeliefert. Von der Verpflichtung zur Leistung befreien uns alle Umstände
höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Rohstoffmangel, etc. Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn
sie uns bei Empfang der Ware angezeigt werden. Schadenersatz wegen mangelhafter Lieferung oder Nichtlieferung
wird nur in Form der Ersatzlieferung oder einer angemessenen Gutschrift gewährt.
3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises unser Eigentum.
4. Montagebedingungen:
Die Montage der Zaunanlage erfolgt ausschließlich durch qualifizierte Fremdunternehmen (Zaunbaufirmen). Diese
handeln in eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Zahlung der Montageleistung erfolgt direkt an das
Montageteam bei Fertigstellung der Zaunanlage. Für die Montageleistung erstellt die Zaunbaufirma eine separate
Montagerechnung.
5. Prüf- und Rügepflicht
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung zu überprüfen. Reklamationen werden nur dann
berücksichtigt, wenn sie uns bei Empfang der Ware angezeigt werden.
6. Gewährleistung
6.1) Die Gewährleistung gilt nach Kaufrecht 2 Jahre.
6.2) Für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung wird nicht gehaftet. Sachgemäße Behandlung bedeutet
insbesondere:
- Vor dem Öffnen der Verpackung bzw. dem Durchtrennen der Bänder muss das Material gegen Umkippen bzw.
Umfallen ausreichend gesichert werden.
- Die Platten müssen hochkant getragen, abgestellt bzw. gelagert werden.
- Beton ist ein raues, natürliches Verarbeitungsmaterial. Kleinere Ausbrüche und Haarrisse sind bei unseren Produkten
nicht auszuschließen und stellen somit keinen Mangel dar. Beton ist ein mineralisches Produkt. Daher kann die
Farbbezeichnung „naturgrau“ unterschiedliche Grautöne bedeuten. Verbindliche „RAL-Farben“ dürfen aus dem Begriff
„naturgrau“ nicht abgeleitet werden. Farbabweichungen sind möglich und stellen keinen Mangel dar.
6.3) Jede eigenmächtige Reparatur oder Änderung irgendwelcher Art, die vom Auftraggeber oder seinem Beauftragten
an unserem Werkstück vorgenommen wird, entbindet uns von den Gewährleistungspflichten. Dasselbe gilt, wenn die
Vorschriften über die weitere Behandlung der von uns gelieferten und montierten Waren nicht beachtet werden.
6.4) Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wir einen Schaden vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht haben. Alle Teile müssen entsprechend der Montageanleitung montiert und gewartet werden. Es
gilt insbesondere: für verursachten Schäden an Rasen, Stein-, Platten- oder Fliesenbelägen oder sonstigen Bodenbelägen
welcher Art auch immer haften wir nicht. Im Übrigen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Zahlung
Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen mit deren Erhalt fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen.
8. Gerichtsstand
Diese AGB gelten mit der Erteilung des Auftrages als vom Käufer anerkannt und rechtsverbindlich. Als Gerichtsstand
im Geschäftsverkehr wird ausschließlich das Gericht in Koszalin vereinbart. Es gilt polnisches Recht.